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Unterlagen
Unterlagen
Unterlagen zum Antragsformular
Alle untenstehend aufgeführten Unterlagen sind dem Gesuch in jedem Fal beizulegen. Fehlende Unterlagen können zur Rücksendung des Gesuchs führen und verlängern die Bearbeitungszeit entsprechend.
- Unterschriebenes Gesuchsformular
- Situationsplan mit Kennzeichnung des Objektes (Katasterplan oder Ausdruck aus dem Internet)
- Aktuelle Fotos der zu sanierenden Gebäudeteile (alle Fassadenansichten)
- Fenster:
a) Detaillierte Offerte inkl. Berechnung der förderberechtigten Mauerlichtflächen.
b) In der Offerte müssen zwingend die folgenden Angaben zum Glas ersichtlich sein: Rw-Wert und Ctr (Details siehe Tabelle unter Informationen), Schichtaufbau Gläser, Glas-U-Wert sowie Angaben zum Abstandhalter (Typenblatt des Fensterherstellers beilegen)
c) Liegt noch keine Offerte vor, müssen die Flächen anhand der Fassadenpläne oder der Fotos dokumentiert werden. Mittels einer Absichtserklärung muss ausserdem bestätigt werden, dass die im Programm geforderten technischen Glaswerte eingehalten werden
Neu erstellte Fenster in bestehenden Gebäudeteilen sowie Fenster von neuen An- oder Aufbauten sind nicht förderberechtigt. Ausserdem gibt es keine Förderbeiträge für Fenster, deren Ersatz bereits durch das Schallschutzprogramm des Flughafens Zürich (Programm 2010) unterstützt worden ist
- Bei umfassenden Änderungen:
a) Farbige Grundriss- und Fassadenpläne inkl. Keller- und Dachgeschoss (Baueingabepläne). Auf den Plänen muss ersichtlich sein, welche Bauteile abgebrochen werden und welche neu dazukommen. Falls gewisse Flächen vor der Sanierung nicht beheizt waren und danach neu beheizt werden, muss dies erkenntlich gemacht werden
- Dach:
a) Offerte, Angaben zum U-Wert und Schichtaufbau (Details) vor und nach der Erneuerung, nach der Sanierung erreichte R’w- oder Rw-Werte (Typenblätter des Herstellers oder Berechnung eines Akustikers beilegen)
b) Berechnung der Dämmflächen anhand der Pläne oder, falls keine vorhanden sind, anhand von Fotos mit Flächenzeichnungen. Flächen von Anbauten, Aufbauten und Aufstockungen sind nicht förderberechtigt
- Angaben zur Lüftung:
a) Prinzipschema der Lüftung und Grundrisse mit eingezeichnetem Lüftungskonzept (Zu- und Abluftöffnungen)
b) Typenblätter der Lüftungsgeräte.
Unterlagen zum Abschlussformular
Alle untenstehend aufgeführten Unterlagen sind dem Abschluss in jedem Fall beizulegen.
- Unterschriebenes Abschlussformular
- Aktuelle Fotos der sanierten Gebäudeteile (alle Fassadenansichten im Zustand nach der Erneuerung)
- Fenster:
a) Detaillierte Unternehmer-Rechnung inkl. Berechnung der förderberechtigten Mauerlichtflächen
b) In der Rechnung müssen zwingend die folgenden Angaben zum Glas ersichtlich sein: Rw-Wert und Ctr (Details siehe Tabelle unter Informationen), Schichtaufbau Gläser, Glas-U-Wert sowie Angaben zum Abstandhalter (Typenblatt des Fensterherstellers beilegen)
- Dach:
a) Unternehmer-Rechnung, Angaben zum U-Wert und Schichtaufbau (Details) nach der Erneuerung, nach der Sanierung erreichte R’w- oder Rw-Werte (Typenblätter des Herstellers oder Berechnung eines Akustikers beilegen)
- Angaben zur Lüftung:
a) Prinzipschema der Lüftung und Grundrisse mit eingezeichnetem Lüftungskonzept (Zu- und Abluftöffnungen)
b) Typenblätter der Lüftungsgeräte
Wenn Sie auch beim nationalen Gebäudeprogramm des Bundes und der Kantone ein Gesuch einreichen, dann müssen die Unterlagen für die Fenster und das Dach dort nicht nochmals beigelegt werden.
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